FV Squash

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7. Änderung der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Uwe Wenk, 2022-02-11 23:29:49

An alle Mannschaftsverantwortlichen und Vorstände,

der Berliner Senat hat in der letzten Woche die 7. Änderung der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das bedeutet, dass beim Trainings- und Wettkampfbetrieb in gedeckten Sportanlagen, anstelle der bisherigen 2G-Regelung, ab sofort die 3G-Regelung gilt. Der Zugang für geimpfte, genesene oder getestete Personen in der Sportanlage möglich ist. Es besteht wieder die Möglichkeit, dass Personen die nicht geimpft und genesen sind, mit einem negativen Corona Test, am Ligaspielbetrieb der FV Squash teilnehmen können. Unverändert bleibt die Maskenpflicht in gedeckten Sportanlagen bestehen.

Den vollständigen Text der aktuellen Infektionsverordnung könnt ihr euch unter dem folgenden Link anschauen.

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Uwe Wenk, 1. Vorsitzender FV Squash
Jeff Burton, Sportwart FV Suash